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Die LKW-Versicherung
Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie für Ihren Lieferwagen oder LKW zusätzlich eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abschließen. Mehr lesen

Mobilität und Flexibilität sind in der heutigen Zeit Grundvoraussetzung. Wenn der eigene LKW dann aufgrund eines Schadens ausfällt, ist schnelles Handeln gefragt. Unterschieden wird zwischen der Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Unter dem Informationspunkt „Was ist versichert“ finden Sie detaillierte Erläuterungen.
 

Was ist versichert

Bei einer Haftpflicht-Versicherung sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal bis 100 Mio. € versichert. Personenschäden sind i.d.R. auf 8 Mio. € pro geschädigter Person begrenzt. Im Fall einer Teil- und Vollkaskoversicherung wird der Zeitwert des Fahrzeuges erstattet.        Mehr Informationen finden Sie hier




TYPISCHE VERSICHERUNGS-
LEISTUNGEN


• Haftpflicht-Versicherung: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeuges Dritten entstehen, sowie Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung, Kosten des Sachverständigen
• Teilkasko-Versicherung: Brand oder Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Schäden durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung, Bissschäden, Schäden an der Verkabelung
• Vollkasko-Versicherung: selbstverschuldete Un
fälle, mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen, Vandalismus
• Schutzbrief: Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, A
bschleppkosten, Hotelkosten, etc.
• Insassen-Unfallversicherung: vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall
• Fahrerschutz: Stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt (individuelle Ausschlüsse der Versicherer sind zu beachten)

WELCHE GEFAHREN UND SCHÄDEN SIND NICHT VERSICHERT?
• Autorennen, Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie, Maßnahmen der Staatsgewalt
• Vorsätzlich verursachte Unfälle

• Schäden, die auf Verschleiß oder Abnutzung beruhen, Betriebsund Motorschäden

D
ie Aufzählung ist keinesfalls abschließend. Einige der oben genannten Punkte können jedoch je nach Bedingungswerk auch eingeschlossen werden.

Infobereich
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