Versicherungen, Finanzierungen und Immobilien


Die Bauherrenhaftpflicht
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Mehr lesen
Sach & KFZ
KFZ
Privathaftpflicht
Hundehalterhaftpflicht
Pferdehalterhaftpflicht
Rechtsschutzversicherung
Unfallversicherung
Wohnen & Haus
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Mietrechtsschutz
Bauherrenhaftpflicht
Haus - und Grundbesitzerhaftpflicht
Bauleistungsversicherung
Gesundheit & Pflege
Krankenkassenvergleich
Private Krankenversicherung
Krankenzusatzversicherung
Zahnzusatzversicherung
Ambulante Zusatzversicherung
Stationäre Zusatzversicherung
Absicherung & Rente
Berufsunfähigkeitsversicherung
Sterbegeldversicherung
Risikolebensversicherung
Finanzen
Privatkredit
Girokonto
Tagesgeldkonto
Stromtarife
Gastarife
Telefon & DSL
Was ist versichert?
Grundsätzlich sind alle Personen-, Sach-, und Vermögensschäden, die der Bauherr fahrlässig einem Dritten zugefügt hat versichert, z. B. Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle oder
Verstoß gegen die Überwachungspflicht.
Zunächst prüft die Bauherrenhaftpflichtversicherung, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt unberechtigte Forderungen ab. Sämtliche Kosten – bis hin zu einem eventuell entstehenden
Rechtsstreit – werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen.
​
Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haftpflichtversicherung im Rahmen der vorliegenden Bedingungen.
Weiterhin ist die gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk mitversichert.
​
Welche Gefahren und Schäden sind nicht mitversichert?
-
Vorsatz
-
Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen
-
Gesetzliche Haftpflicht des VN als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer wegen Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeuges oder Kfz-Anhängers verursacht werden
-
Geldstrafen und Bußgelder
-
Veränderung des Grundwasserspiegels
-
Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen