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Pferdehalterhaftpflicht
Reiten ist ein beliebtes Hobby. Es ist aber nicht ganz ungefährlich, ein Pferd zu halten. Reißt sich das Pferd los, kann es erhebliche Schäden anrichten.
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Grundsätzlich haftet ein Besitzer für alle Schäden, die das Tier anrichtet. Je größer das Tier, desto eher brauchen Tierhalter eine separate Versicherung:

Diese etwas vereinfachte Formel sollten Tierhalter im Kopf haben. Die private Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel nur bei kleineren Haustieren wie Katzen oder Meerschweinchen. Größere Tiere wie Hunde und Pferde müssen dagegen separat versichert werden.

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Warum sollten Pferdehalter eine Extra-Versicherung abschließen?

Pferde sind Fluchttiere. Wenn sie sich erschrecken, reißen sie sich los. Und ein Tier, das 600 Kilo oder mehr wiegt, ist kaum zu halten. Bei ihrer Flucht können die Pferde große Schäden anrichten, für die dann die Tierhalter aufkommen müssen – und zwar unabhängig davon, ob sie ein Verschulden trifft. Die Pferdehalterhaftpflicht bietet Pferdehalterinnen und Pferdehaltern Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls.

 

Ist die Pferdehaftpflicht eine Pflichtversicherung?

Die Pferdehaftpflicht gehört wie die Hundehaftpflicht zu den Tierhalterhaftpflichtversicherungen. Während jedoch für die Hundehaftpflicht zumindest in sechs Bundesländern die generelle Versicherungspflicht gilt, ist die Pferdehaftpflicht bundesweit keine Pflichtversicherung.

 

Werden alle finanziellen Risken von einer Pferdehalterhaftpflicht erfasst?

Nicht unbedingt. Wer einen Hengst hat, sollte darauf achten, dass auch sogenannte Deckschäden von der Versicherung übernommen werden. Denn wenn eine fruchtbare Stute unabsichtlich gedeckt wird, kann das unter Umständen teuer werden – zum Beispiel wenn die Stute ein professionelles Reitpferd ist und dann einige Zeit ausfällt. Halter von Stuten sollten wiederum darauf achten, dass auch Fohlen in den ersten Monaten vom Versicherungsschutz erfasst werden. Auch bei einer Reitbeteiligung gelten Besonderheiten: Damit die Versicherung auch bei anderen Reitern greift, muss der Pferdehalter darauf achten, dass fremde Reiter mitversichert sind.

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