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Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
Der Haus- und Grundbesitzer haftet für Schäden, die im Zusammenhang mit der fehlerhaften Errichtung oder mangelhaften Unterhaltung einer Immobilie stehen „aus vermutetem Verschulden“ (§ 836 BGB). Mehr lesen

Für wen ist die Versicherung?

Sinnvoll für alle:

  • Eigentümer von vermieteten Wohnungen und Häusern

  • Eigentümer von Mehrfamilienhäusern

  • Eigentümergemeinschaften

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Was ist versichert?

Es sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer als Immobilienbesitzer einem Dritten zugefügt hat, mitversichert.

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Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüft zunächst ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Sie wehrt also unberechtigte Forderungen ab und zieht gegebenenfalls sogar vor Gericht.

Sämtliche Kosten für den Rechtsstreit werden dann von der Haftpflichtversicherung getragen. Besteht die Forderung des Geschädigten zu Recht, leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung im

Rahmen der vorliegenden Bedingungen.

 

Welche Gefahren und Schäden sind nicht mitversichert?

  • Vorsatz

  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen

  • Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges verursacht werden

  • Geldstrafen und Bußgelder

  • Veränderung des Grundwasserspiegels

  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen

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